Sie befinden sich hier: >> Energienews >> Heizölschaden: Steuerliche Nachlassverbindlichkeit?

Schornsteinfegermeister

Karl Wehler

bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger

Ihr Partner für Umwelt, Energie & Sicherheit

zuständig für Nordheim, Nordhausen, Klingenberg und teilweise für Leingarten und Böckingen

 

Login
  • Home
  • Der Schornsteinfeger
    • Aufgaben
  • Informationen & Aktuelles
    • Gesetze und Verordnungen
    • Rauchwarnmelder
  • über uns
    • Kontaktformular
    • AGB
    • Impressum
    • Datenschutz
    • Anfahrt

Energienews

>> zurück

29.01.2020

Heizölschaden: Steuerliche Nachlassverbindlichkeit?

Der Fall

Erst nach dem Tod eines Hausbesitzers stellte sich heraus, dass im Keller des Gebäudes eine größere Menge an Heizöl ausgelaufen war. Natürlich musste dieses Öl fachgerecht entsorgt werden, ehe an eine weitere Nutzung der Immobilie zu denken war. Die Kosten betrugen 3800 Euro. Ein Miterbe machte diesen Betrag als Nachlassverbindlichkeit geltend, was der Fiskus ablehnte.

Das Urteil

Wenn Schäden an geerbten Gebäuden beseitigt werden müssen, deren Ursache vom Erblasser gesetzt wurde und sie erst nach dessen Tod bekannt werden, dann kommt nach Ansicht des BFH keine steuerliche Berücksichtigung in Frage. Anders sei es allerdings, wenn der Verstorbene bereits zu Lebzeiten (über Verträge, Urteile, Vereinbarungen) rechtlich verpflichtet gewesen sei, diesen Schaden zu beseitigen.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater

Energienews


30. Januar 2023
Start-up entwickelt Aerogel aus Pflanzenrohstoff
weiterlesen


27. Januar 2023
Wohnungsbau flacht in Deutschland ab
weiterlesen


27. Januar 2023
Abwärme soll ins Effizienzgesetz
weiterlesen


25. Januar 2023
Planende sind bei PV und Denkmal gefordert
weiterlesen


25. Januar 2023
Flexible Energiesysteme brauchen anderen Rechtsrahmen
weiterlesen




alle News weiterlesen




Login | 
Kontakt | 
Impressum | 
Datenschutzerklärung | 
Anfahrt | 
AGB | 
Sitemap
Cookie-Einstellungen verwalten

Notwendige Cookies helfen dabei, eine Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.


Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung